1. Geltungsbereich
    1. Verkäufe, Lieferungen und Montageleistungen ("Leistungen") sowie Reparaturarbeiten, insbesondere nach der "TALON"- Methode, („Reparaturen") von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Leistungsbedingungen, die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn ABCAutoglas Vertriebs GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
    2. Diese Leistungsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden.

  2. Vertragsschluss
    1. Die Angebote von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH oder die Erbringung der Leistung durch ABC- Autoglas Vertriebs GmbH zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Leistungsbedingungen.

  3. Leistungsfristen und Termine, Gefahrübergang
    1. Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde ABC- Autoglas Vertriebs GmbH alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt sowie erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.
    2. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH liegende und von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden ABC- Autoglas Vertriebs GmbH für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    3. Sofern ABC- Autoglas Vertriebs GmbH für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst herstellt und zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist ABC- Autoglas Vertriebs GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit ABC- Autoglas Vertriebs GmbH von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird. Dies gilt jedoch nur, wenn ABC- Autoglas Vertriebs GmbH die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und ein entsprechendes (kongruentes) Deckungsgeschäft über die Belieferung mit den Liefergegenständen mit einem zuverlässigen Lieferanten abgeschlossen hat. In diesem Fall wird ABC- Autoglas Vertriebs GmbH den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und vom Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.
    4. Verzögern sich die Leistungen von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH, ist der Kunde nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ABC- Autoglas Vertriebs GmbH die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Leistung erfolglos verstrichen ist.
    5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist ABC- Autoglas Vertriebs GmbH unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, den Liefergegenstand und/oder den Gegenstand, an dem die Montageleistungen erbracht wurden oder erbracht werden sollen, auf Gefahr und Kosten des Kunden angemessen einzulagern.
    6. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes bzw. des von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH fertig gestellten Fahrzeugs an das Transportunternehmen oder den Kunden selbst auf den Kunden über. Verzögert sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft oder der Abholbereitschaft des Liefergegenstandes bzw. des von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH fertig gestellten Fahrzeugs auf den Kunden über.

  4. Abnahme
    1. Der Kunde ist zur Abnahme der Reparatur verpflichtet, sobald ABC- Autoglas Vertriebs GmbH ihm die Beendigung der Reparatur mitgeteilt hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH gesetzten angemessenen Frist nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
    2. Nimmt der Kunde das Fahrzeug ohne Vorbehalt zurück, so sind Ansprüche wegen erkennbarer Mängel oder Schäden am Fahrzeug - ausgenommen an der von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH ausgetauschten oder reparierten Glasscheibe, für die die Gewährleistungs- und Garantieansprüche gemäß Ziff. 7, 8, 9 und 10 gelten – ausgeschlossen.

  5. Kostenvoranschläge, Preise, Zahlungsbedingungen, Pfandrecht, MAKROLON- Verglasung
    1. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig gemäß Vereinbarung mit dem Kunden. Kostenvoranschläge sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet, stets freibleibend.
    2. Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH inklusive Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    3. Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug in bar zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Selbstbeteiligung des Kunden bei Bestehen einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig; bei erfolglosem Verstreichen dieser Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug. Zahlungen des Kunden gelten erst dann als erfolgt, wenn ABC- Autoglas Vertriebs GmbH über den Betrag verfügen kann.
    4. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
    5. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
    6. ABC- Autoglas Vertriebs GmbH steht wegen der Forderung aus diesem Vertrag für ihre Leistungen ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund dieses Vertrages in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das Pfandrecht besteht auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Lieferungen und sonstigen Leistungen, soweit sie mit dem Gegenstand, an dem die Leistung erbracht wird, in Zusammenhang stehen.
    7. Sollte eine Plexi-Verglasung erforderlich sein (z.B. bei Einbruchschäden etc.), so wird der vom Kunden für die Plexi-Verglasung bezahlte Betrag von der Rechnung für die anschließende Neuverglasung abgezogen, unter der Voraussetzung, dass der Kunde die anschließende Neuverglasung innerhalb von 14 Tagen nach Einbau des Plexi- Glases von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH durchführen läßt.

  6. Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen an Unternehmer
    Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur auf solche Kunden Anwendung, die Unternehmer sind.
    1. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH.
    2. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der ABC- Autoglas Vertriebs GmbH zustehenden Saldoforderung.
    3. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte ("Vorbehaltsprodukte"), insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von ABCAutoglas Vertriebs GmbH gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an ABC- Autoglas Vertriebs GmbH ab; ABC- Autoglas Vertriebs GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen ABC- Autoglas Vertriebs GmbH und dem Kunden vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10 % dieses Preises entspricht. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an ABC- Autoglas Vertriebs GmbH abgetretenen Forderungen treuhänderisch für ABC- Autoglas Vertriebs GmbH im eigenen Namen einzuziehen. ABC- Autoglas Vertriebs GmbH kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber ABC- Autoglas Vertriebs GmbH in Verzug ist; im Fall des Widerrufs ist ABC- Autoglas Vertriebs GmbH berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen.
    4. Der Kunde wird ABC- Autoglas Vertriebs GmbH jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche erteilen, die hiernach an ABC- Autoglas Vertriebs GmbH abgetreten worden sind. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen ABC- Autoglas Vertriebs GmbH anzuzeigen. Der Kunde wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde.
    5. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH um mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.
    6. Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber ABC- Autoglas Vertriebs GmbH in Verzug und tritt ABC- Autoglas Vertriebs GmbH vom Vertrag zurück, so kann ABC- Autoglas Vertriebs GmbH unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Kunde ABC- Autoglas Vertriebs GmbH oder den Beauftragten von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.

  7. Beschaffenheit, Gewährleistung, Untersuchungspflicht bei Leistungen
    1. ABC- Autoglas Vertriebs GmbH gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen.
    2. Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Kunden von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
    3. Sofern der Kunde Unternehmer ist, setzen Rechte des Kunden wegen Mängeln des Liefergegenstandes voraus, dass er die Leistungen nach Übergabe überprüft und ABC- Autoglas Vertriebs GmbH Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe, schriftlich mitteilt. Verborgene Mängel müssen ABC- Autoglas Vertriebs GmbH unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
    4. Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware, vor allem von Glas und der Gefahr der Beschädigungen ist der Besteller zur sofortigen Prüfung ohne schuldhaftes Verzögern verpflichtet. Alle offensichtlichen und/oder erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind ebenfalls sofort und ohne schuldhaftes Verzögern, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich zu rügen. Weitergehende Obliegenheiten des Unternehmers gemäß § 377 HGB bleiben unberührt. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder wird sie es innerhalb der Gewährleistungsfrist ohne Fremdeinwirkung oder fehlen ihr garantierte Eigenschaften, so werden wir – nach unserer Wahl – auf unsere Kosten nachbessern oder Ersatz liefern. Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Der Besteller kann wegen etwaiger Gegenansprüche nur nach deren rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung die Aufrechnung erklären
    5. Bei jeder Mängelrüge steht ABC- Autoglas Vertriebs GmbH das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung bzw. des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde ABC- Autoglas Vertriebs GmbH die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen.
    6. Mängel wird ABC- Autoglas Vertriebs GmbH nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache (gemeinsam "Nacherfüllung") sowie ggf. deren Installation beseitigen.
    7. Der Kunde wird ABC- Autoglas Vertriebs GmbH die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn ABCAutoglas Vertriebs GmbH mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an ABC- Autoglas Vertriebs GmbH den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
    8. Rechte des Kunden bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen eintreten, z. B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere auch fehlerhafte Behandlung oder fehlerhaften Einbau durch den Kunden oder nicht geeignetes Zubehör oder nicht geeignete Ersatzteile oder ungeeignete Reparaturmaßnahmen oder durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse (wie z.B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel), sofern die Mängel nicht von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH zu vertreten sind.
    9. Die zum Zwecke der Nacherfüllung entstehenden Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten übernimmt ABC- Autoglas Vertriebs GmbH. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat ABC- Autoglas Vertriebs GmbH sie nach § 439 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz gemäß Ziffer 9 oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH kein Mangel festgestellt wurde bzw. nicht festgestellt werden konnte. Weist der Kunde das Vorhandensein eines Mangels anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall bei ABC- Autoglas Vertriebs GmbH durchzuführen. Die Rechte des Kunden bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung gemäß Ziff. 7.8, Satz 2, bleiben hiervon unberührt.
    10. Die Verjährungsfrist für Rechte des Verbrauchers wegen Mängeln beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Verbraucher. Die Verjährungsfrist für Rechte des Unternehmers wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Unternehmer. Die Verjährungsregelung des § 479 BGB im Falle des Rückgriffs bleibt unberührt.

  8. Gewährleistung bei Reparaturen
    1. ABC- Autoglas Vertriebs GmbH gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Ausführung der Reparaturen. ABC- Autoglas Vertriebs GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Reparatur von Fahrzeugverglasung nach der "TALON"-Methode die Möglichkeit besteht, dass die Reparatur sichtbar bleibt und/oder während oder nach der Reparatur das beschädigte Glas spontan weiter reißt. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht. Beauftragt der Kunde infolgedessen ABCAutoglas Vertriebs GmbH mit dem Austausch der Scheibe, so erfolgt dieser auf Kosten des Kunden. ABCAutoglas Vertriebs GmbH erstattet in diesem Fall etwaige vorab gezahlte Kosten der „TALON" Reparatur an denjenigen, der die „TALON" Reparatur bezahlt hat.
    2. Die Abnahme der Reparaturen ohne Vorbehalt schließt alle Gewährleistungsansprüche für bei der Abnahme erkennbare Mängel aus. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
    3. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 24 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Verbraucher ist, sowie 12 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Unternehmer ist.

  9. Haftung und Schadensersatz
    1. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9.2 wird die gesetzliche Haftung von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH für Schadensersatz wie folgt beschränkt: (1.) ABC- Autoglas Vertriebs GmbH haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; (2.) ABC- Autoglas Vertriebs GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (einschließlich Schäden am Fahrzeug, die auf dem Parkplatz in oder in unmittelbarer Nähe der ABC- Autoglas Vertriebs GmbH ohne grob fahrlässiges Verschulden durch ABC- Autoglas Vertriebs GmbH entstanden sind, wie z.B. Einbruchdiebstahl, Vandalismus).
    2. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen.
    4. Durch Einbruch können am Fahrzeug noch andere Schäden als nur an der Verglasung entstehen (z.B. Defekt am Fensterheber, Lackschäden, Beschädigungen an der Türinnenverkleidung o.ä.), für die ABC- Autoglas Vertriebs GmbH keine Haftung übernimmt.
    5. ABC- Autoglas Vertriebs GmbH haftet nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit dieser nicht besonders zur Verwahrung übergeben wurde.
    6. Haftungsansprüche des Kunden aus der Verwahrung sind - außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit - ausgeschlossen.

  10. Garantiebedingungen
    1. ABC- Autoglas Vertriebs GmbH gewährt ihren Kunden die nachfolgende Garantie zusätzlich zu den dem Kunden zustehenden (und oben in den vorgenannten Leistungsbedingungen wiedergegebenen) gesetzlichen Ansprüchen wegen Mängeln. Der Kunde hat die Wahl, ob er ihm zustehende gesetzliche Ansprüche oder Rechte aus dieser Garantie geltend macht.
    2. ABC- Autoglas Vertriebs GmbH garantiert dem Kunden, vorbehaltlich der Bestimmungen in den nachfolgenden Ziffern 10.3 bis 10.8: (a) „Dichtigkeitsgarantie"- die Dichtigkeit der Montage der von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH erneuerten Fahrzeugverglasung für die Dauer von zwölf Jahren ("Dichtigkeitsmängel") sowie (b) „Haltbarkeitsgarantie" - die Haltbarkeit der Reparatur der Fahrzeugverglasung nach der "TALON"-Methode ("Haltbarkeitsmängel") für die Dauer von drei Jahren.Ein Dichtigkeitsmangel liegt vor, wenn Feuchtigkeit durch oder am Rand der ausgetauschten Glasscheibe in das Innere des Fahrzeugs gelangt. Ein Haltbarkeitsmangel liegt vor, wenn die Reparatur erfolglos oder fehlerhaft war.
    3. Die Garantiefrist beginnt jeweils mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden zu laufen und verlängert sich nicht durch die Vornahme von Nachbesserungsarbeiten im Rahmen dieser Garantie und/oder im Rahmen gesetzlicher Gewährleistungsansprüche.
    4. Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde ausschließlich folgendes verlangen: (a) im Falle von Haltbarkeitsmängeln die Erstattung des gezahlten Betrages für die „TALON" Reparatur; (b) im Falle von Dichtigkeitsmängeln die Nachbesserung dieser Dichtigkeitsmängel nur durch ABC- Autoglas Vertriebs GmbH bzw. eine FILIALE oder einen Partner der ABC- Autoglas Vertriebs GmbH. Im Falle von Dichtigkeitsmängeln trägt ABC- Autoglas Vertriebs GmbH die Kosten der Nachbesserung jedoch nur bis zur Höhe des dem Kunden ursprünglich für die Montage der Fahrzeugverglasung in Rechnung gestellten Betrages (Höchstgrenze). Die darüber hinausgehenden Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst. Der Kunde kann im Rahmen dieser Garantie keine Entschädigung für Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand, Fahrtkosten, Kostenvoranschlag etc. verlangen.
    5. Die Rechte aus dieser Garantie sind spätestens binnen einer Woche ab dem Auftreten des Garantiefalles unter Vorlage der jeweiligen Rechnung bei ABC- Autoglas Vertriebs GmbH schriftlich geltend zu machen.
    6. Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch äußerliche Einflüsse wie beispielsweise Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel entstehen und von ABC- Autoglas Vertriebs GmbH nicht zu vertreten sind.
    7. Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde, Fahrzeugeigentümer oder -besitzer die Verglasung selber repariert bzw. austauscht oder durch Dritte reparieren bzw. austauschen lässt.
    8. Diese Garantie gilt nur gegenüber dem Kunden selbst. Eine Übertragung oder Abtretung dieser Garantie ist ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug nach Austausch bzw. Reparatur der Verglasung durch ABC- Autoglas Vertriebs GmbH vom Kunden, Fahrzeugeigentümer oder– Besitzer an einen Dritten veräußert, so erlischt diese Garantie automatisch an dem Tag der Veräußerung des Fahrzeugs an den Dritten.

  11. Allgemeine Bestimmungen
    1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Leistungsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
    2. Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Mannheim, sofern der Kunde Unternehmer ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder eine Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt. ABC- Autoglas Vertriebs GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
    4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).
Stand: Februar 2005